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Gehb: Erfolgsmodell GmbH wird fit für das 21. Jahrhundert
Zur heutigen Anhörung des Gesetzentwurfes zur Modernisierung des GmbH-Rechts
und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) erklärt der rechtspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Die heutige Anhörung bestätigte, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die
GmbH im Wettbewerb der europäischen Rechtsformen neu gestärkt wird und viele
Defizite des gegenwärtigen GmbH-Rechts beseitigt werden.
Besonders erfreulich ist die positive Resonanz auf die völlig neue
"Unternehmergesellschaft", die ein attraktives Angebot gerade für Gründer
und das Kleingewerbe darstellt. Herausgestellt wurde von den Experten die
schnelle und unbürokratische Gründung einer "Unternehmergesellschaft", die
bereits mit einem Kapitaleinsatz von 1 Euro gegründet werden kann. Darüber
hinaus wird allen Beteiligten mit der "Unternehmergesellschaft" - im
Gegensatz zu ausländischen Rechtsformen - auch eine vertraute Rechtsordnung
angeboten. Damit wird der britischen "Limited" als bisherigen Marktführer in
diesem Segment mit einer deutschen Rechtsform Paroli geboten.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Email: fraktion@cducsu.de
Börnsen/Mißfelder: FSK - Langmut mit den Keinohrhasen
Anlässlich der öffentlichen Debatten über die Freigabe ab sechs Jahren für
den Film "Keinohrhasen" durch die FSK erklären der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
MdB und der zuständige Berichterstatter, Philipp Mißfelder MdB:
Fehlentscheidungen können vorkommen, doch ihre Korrektur auf die lange Bank
zu schieben, ist nicht akzeptabel. Til Schweigers Film "Keinohrhasen", eine
durchaus amüsante, kreativ kuriose Beziehungskomödie, macht schräge
Schlagzeilen.
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat dem Projekt das
Kennzeichen "Freigegeben ab 6 Jahre" erteilt. Hunderte von Eltern haben
dagegen heftig protestiert. Schleswig-Holsteins oberste Landesjugendbehörde
hat gegen die Freigabe den Appellationsausschuss der Länder angerufen. Viele
Dialoge werden als zu vulgär moniert, die Sexszenen als zu aufdringlich,
besonders unvertretbar für Kinder. Kinder in diesem Alter können wesentliche
Teile des Films nicht nachvollziehen und einordnen. Was nach dem Kinobesuch
nachbleibt, so urteilen Experten, sind oberflächlich rein sexfixierte
Handlungen von Erwachsenen; die beabsichtigte romantische Liebeskomödie
gerät in den Hintergrund.
Bereits Ende Dezember sind die ersten deutlichen Proteste bei der FSK
eingetroffen. Am 30./31. Januar kommt es nun zur Sitzung des zuständigen
Ausschusses, fast fünf Wochen später: viel zu spät! Über drei Millionen
Besucher hat dieser Film bereits gehabt und seinen Zenit offensichtlich
überschritten. Die mögliche Neubewertung kommt zu spät. Viele Eltern
verstehen die Freigabe ab 6 Jahre automatisch als Auszeichnung für einen
Kinderfilm ohne jugendgefährdende Inhalte. Was die FSK als unbedenklich
erklärt, ist noch lang keine Empfehlung. Dieses Missverständnis gilt es in
Zukunft aufzuklären.
Konkretere altersbezogene Auskünfte über Filmfreigaben auf der Webseite der
FSK sind ebenso notwendig wie ein sofortiges Handeln bei offensichtlichen
Fehlentscheidungen. In der überwiegenden Anzahl der Freigaben ist die
Orientierung durch die Feiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft nach
Auffassung von Erziehern und Eltern hilfreich. Deshalb muss die FSK bei
ihrem Korrektursystem umso dringlicher nacharbeiten, um ihrer Reputation
willen. Es spricht für die Filmemacher und Vater Til Schweiger, dass er
selbst von der Freigabe ab 6 Jahre überrascht war.
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