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Oberster Gerichtshof stoppt Keyword-Missbrauch auf Google
Österreichisches Urteil als Präzedenzfall für ganz Europa
Wein & Co erzwingt Gerichtsentscheid
Wien - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine folgenreiche Entscheidung im
Bereich Keyword-Advertising und Google gefällt. Das österreichische
Höchstgericht untersagt den Kauf und die Verwendung markenrechtlich
geschützter Begriffe, um bei Suchergebnissen von Google vor den eigentlichen
Inhaber der Marke gereiht zu werden. "Mit diesem Beschluss hat sich erstmals
ein Höchstgericht im deutschsprachigen Raum mit der Unzulässigkeit von
Keyword-Advertising auseinandergesetzt", erklärt Axel Anderl, Rechtsanwalt
bei Dorda Brugger Jordis http://www.dbj.at , der die klagende Partei
vertreten hat. "Da die Wechselwirkung gerade im IT-Recht sehr groß ist, gehe
ich davon aus, dass die Entscheidung auch für Deutschland bzw. ganz Europa
als Präzedenzfall dienen wird", so der IT-Rechtsexperte im
pressetext-Interview.
Im konkreten Anlassfall wurde der Beschwerde der österreichischen
Vinothek-Kette Wein & Co http://www.weinco.at Recht gegeben, die ihre
Markenrechte durch eine große österreichische Lebensmittelkette verletzt
sah. Diese hatte den Begriff "Wein & Co" als Keyword bei Google gekauft und
diesen Begriff zudem als Überschrift für den Eintrag der eigenen Webseite
verwendet. Suchte ein User nun nach dem Unternehmen Wein & Co, schien an
erster Stelle und unter dem Namen der Konkurrenz die URL der
Lebensmittelkette auf. Eine derartige Praxis sei unzulässig, so der OGH.
Nach der Entscheidung ist bereits der Kauf des fremden Kennzeichens als
Suchwort alleine unzulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob das fremde
Suchwort als Überschrift des Treffers aufscheint oder nicht.
Wenig überrascht von der österreichischen Grundsatzentscheidung zeigt sich
im Gespräch mit pressetext auch Hendrik Schöttle, Rechtsanwalt im Münchner
Büro der Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke http://www.osborneclarke.de . Er
rät Unternehmen beim Online-Marketing zu verstärkter Vorsicht. "Ein
Hauptproblem ist, dass in diesem Bereich das Bewusstsein für
wettbewerbsrechtliche Gefahren noch nicht ausgeprägt ist", so Schöttle. Als
potenzielle Falle gilt dabei die von Google und anderen
Suchmaschinenbetreibern angebotene Option, dass zu bewusst ausgewählten
Suchwörtern automatisiert auch ähnliche Begriffe in den Keyword-Pool
genommen werden können. "Werbende Unternehmen müssen sich bewusst sein, dass
dabei auch ein markenrechtlich geschützter Firmenname oder Begriff des
Mitbewerbers dabei sein kann", warnt Schöttle. Den Streitwert bei derartigen
Fällen gab Schöttle mit 5.000 bis 50.000 Euro an.
Für Google könnte das Urteil ebenfalls weitreichende Konsequenzen haben.
"Google macht mit dem Verkaufen von Suchwörtern und dem Vorreih-System viel
Geld. Wenn nun die zugkräftigsten Keywörter wegfallen, da sie aufgrund der
wettbewerbsrechtlichen Situation nicht mehr an Konkurrenten verkauft werden
dürfen, zieht das natürlich einen Einnahmeverlust mit sich", so Anderl. Bei
Google zeigte man sich in einer ersten Reaktion bedeckt. Man wolle den
Anlassfall ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts derzeit nicht kommentieren,
werde sich aber eingehend mit dem Urteil auseinandersetzen, so
Google-Sprecher Kay Oberbeck auf Anfrage von pressetext.
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