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11.05.2007 - Pressemitteilung
Gesetzliches Verbot Gewalt verherrlichender Spiele unerlässlich /
Wissenschaftliche Untersuchung von Professor Dr. Christian Pfeiffer
untermauert Forderungen
Wiesbaden. – Der Hessische Innenminister Volker Bouffier und der Bayerische
Innenminister Dr. Günther Beckstein fordern gemeinsam mit ihren Kollegen aus
Niedersachsen Uwe Schünemann und Dr. Karl-Heinz Gasser aus Thüringen ein
gesetzliches Verbot von Spielprogrammen, die grausame oder sonst
unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen
darstellen, den so genannten Killerspielen. „Wir müssen Kinder und
Jugendliche vor men-schenverachtenden Gewaltexzessen wie sie in diesen
Spielen ermöglicht werden schützen“, sagten Bouffier und Beckstein. Es sei
wissenschaftlich bewiesen, dass der Konsum dieser Medien bei Kindern die
Gefahr von Nachahmungstaten steigert und zur Abstumpfung gegenüber brutaler
Gewalt führt. Niedersachens Innenminister Uwe Schünemann betonte in diesem
Zusammenhang: „Nicht jeder, der Killerspiele auf dem Computer hat, wird zum
Amokläufer. Aber die über-wiegende Zahl der Amokläufer, die wir in den
letzten Jahren hatten, hat solche Spiele betrieben. Es gibt also
Zusammenhänge.“ Ein grundsätzliches Verbot sei deshalb unumgänglich,
ergänzte Dr. Karl-Heinz Gasser, Innenminister von Thüringen, bei einer
gemeinsamen Pressekonferenz in Wiesbaden. „Wir müssen ein klares Zeichen
setzen, dass solche Spiele mit unserem Wertesystem nicht vereinbar sind und
deshalb die Herstellung und den Vertrieb solcher Spiele unter Strafe
stellen“, so die Unions-Minister .
Bei der Pressekonferenz hatte der Direktor des Kriminologischen
Forschungsinstituts Niedersa-chens, Professor Dr. Christian Pfeiffer, die
Forschungsergebnisse seiner Studie zu Killerspielen vorgestellt. Diese
Studie hat ergeben, dass ab 16 oder ab 18 Jahren freigegebene Computerspiele
sehr häufig von Kindern und Jugendlichen gespielt werden, die deutlich
jünger sind. Viele dieser Spiele sind sehr gewalthaltig. Ergebnisse der
Studie sind unter anderem, dass Killerspiele zur Er-höhung der
Gewaltbereitschaft führen und schulische Leistungen nachlassen.
Vor dem Hintergrund dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse haben die
Innenminister ein Fünf-Punkte-Programm gegen Killerspiele vorgelegt:
• Im Strafgesetzbuch wird ein besonderer Straftatbestand (§ 131a StGB)
geschaffen, der die Verbreitung, Weitergabe und Herstellung von
Killerspielen unter Strafe stellt
• Ordnungs- und Jugendschutzbehörden und die Polizei setzen einen besonderen
Schwerpunkt beim Vollzug bestehender Jugendschutzvorschriften
• Die Medienkompetenz der Kinder und Jugendliche sowie der Eltern und Lehrer
wird ge-zielt verbessert
• Durch eine grundlegende Reform der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
(USK) und ihre Zusammenarbeit mit der Bundesprüfstelle (BPjM) wird eine
altersgerechte Medienfreigabe sichergestellt
• Die Verbreitung von Killerspielen im Internet wird unter anderem durch
virtuelle Streifen der Polizei überwacht und verfolgt
„Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass insbesondere Killerspiele mit
ihren brutalen Gewaltszenen bei labilen Charakteren stimulierende Wirkung
haben“, so Bouffier. Das Verbot von virtuellen Gewaltspielen sei deshalb
eine logische Konsequenz aus schrecklichen Gewalttaten wie beispielsweise
dem Amoklauf in Emsdetten oder vor fünf Jahren in Erfurt. „Wenn man über
mehrere Stunden ständig in einer virtuellen Welt Gewalt ausübt, verringern
sich die Hemmschwellen für die eigene Gewaltbereitschaft auch in der realen
Welt“, sagte Beckstein. Dr. Karl-Heinz Gasser, der die Ermittlung nach dem
Amoklauf in Erfurt geleitet hat, ergänzte: „Der Täter hatte sich trainiert
an solchen Gewaltspielen, die außerordentlich gefährlich sind aufgrund des
Gewöhnungseffektes.“ Das Verbot im Strafgesetzbuch und im Jugendschutzgesetz
zu verankern, sei der wichtigste Baustein um Spielprogramme, die grausame
und unmenschliche Gewalttätigkeiten ermöglichen, nachhaltig aus den
Kinderzimmern zu verbannen, sind sich die Innenminister einig.
Zur effektiven Bekämpfung dieser jugendgefährdenden Spiele ist nach
Auffassung der Innenminister Bouffier und Beckstein ein strafbewehrtes
Verbot der Überlassung an Jugendliche unerlässlich. „Nur ein
strafrechtliches Verbot schreckt ausreichend ab. Bisher droht für die
Weitergabe indizierter Spiele an Kinder nur eine Geldbuße“, sagte Bouffier.
„Außerdem gibt erst das strafrechtliche Verbot wirksame Handhabe,
entsprechende Internetangebote von den Servern zu verbannen“, fügte
Beckstein hinzu. Parallel dazu müsse der bisherige Bußgeldrahmen im
Jugendschutz von 50.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben werden.
Bouffier und Schünemann plädierten dafür, über das Herstellungsverbot hinaus
auch für mehr Aufklärung. Hier seien auch Eltern und Lehrer gefragt. „Dieser
Entwicklung können wir nur im Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte
begegnen“, so Bouffier. „Wir müssen die Medienkompetenz insbesondere auch
der Lehrer und Eltern erhöhen“, sprach sich Bouffier dafür aus, den Eltern
und Lehrern zu zeigen, was die Kinder im Internet spielen und was sie
eventuell bei älteren Freunden zu sehen bekommen. Deshalb rege er unter dem
Titel „Wie schütze ich mein Kind“ ein Programm gemeinsam zum Beispiel mit
den Volkshochschulen an, damit Eltern auf Augenhöhe mit ihren Kindern über
die Gefahren durch Gewaltmedien sprechen können, so Bouffier. Es sei ebenso
wichtig, die Gefahren durch diese Killerspiele den Jugendlichen im
Schulunterricht zu vermitteln. „Auf diese Weise verhindern wir, dass ein
Verbot die Nutzung dieser Spiele erst interessant macht.“ Zudem ein direkter
Zusammenhang zwischen der Nutzung dieser Spiele und den schulischen
Leistungen der Kinder und Jugendli-chen bestehe. „Es ist Fakt, dass die
Schulnoten der Kinder, die solche Spiele nutzen, umso schlechter ausfallen
je häufiger und länger sie Killerspiele nutzen und umso brutaler die Sze-nen
sind“, so Innenminister Beckstein.
Zu dem Handlungskonzept zählt auch die konsequente Umsetzung bestehender
rechtlicher Rahmenbedingungen durch die stärkere Zusammenarbeit der
beteiligten Behörden und die Änderung der Freiwilligen Selbstkontrolle mit
dem klaren Ziel, weniger Jugendfreigaben zu erreichen. Dazu muss die
vollständige Sichtung des Spiels durch die Prüfer sichergestellt sein und
jeglicher Einfluss der Anbieter auf die Kennzeichnung ausgeschlossen werden.
„Es kann doch kein vernünftiger Mensch verstehen, dass ein Spiel für
Jugendliche freigegeben wird, weil das Blut eben nicht in rot sondern in
grün spritzt“, stellten die Minister klar. Aufträge wie sie laut Pfeiffers
Untersuchung beispielsweise in dem Lösungsbuch für „Der Pate“ (electronic
arts) stehen: „Töte ihn nicht gleich, sondern lass ihn langsam ausbluten.
Wie ein Schwein…“ seien unerträglich.
„Wir brauchen gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen bei der
Selbstkontrolle, eine for-cierte Unterstützung der Lehrer und Eltern im
Umgang mit elektronischen Medien und ein strafbewehrtes Verbot solcher
Spiele, damit Gewalt verherrlichende Szenen und Texte für immer aus den
Kinderzimmern und von den Computerbildschirmen verschwinden“, betonten die
Innenminister abschließend.
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